Baufinanzierung

Historisches Zinstief: Die Gelegenheit günstig

Schon wieder ist binnen kürzester Zeit ein weiteres historisches Zinstief erreicht. Die DGZF-Rendite für zehnjährige Pfandbriefe, die wichtigste Orientierungsgröße für den Zinsverlauf bei Baugeld, hat letzte Woche den niedrigsten Wert und damit ebenfalls ein historisches Zinstief seit deren Veröffentlichung im Jahr 1980 erreicht.

Historisches Zinstief steigert die Gefahr der Immobilienblase?

Andererseits mehren sich immer mehr Stimmen, die vor einer Überhitzung des Immobilienmarktes sowie vor ins Unvernünftige steigenden Immobilienpreisen warnen. So unangenehm diese Situation für Immobiliensuchende besonders in Ballungszentren ist, so gut stellt sich diese Situation für Hausbesitzer dar, die die Gunst im historischen Zinstief nutzen wollen, um in eine Wertsteigerung und Substanzverbesserung der eigenen Immobilie zu investieren.

Historisches Zinstief für eine Wertsteigerung Ihrer Immobilie nutzen

Dabei ist auf 2 Dinge zu achten, die die Finanzierung grundsätzlich beeinflussen: Den aktuellen Stand des Zinssatzes für die Finanzierung sowie auf die Möglichkeiten von Fördermitteln. Besonders interessant ist hier die Entwicklung bei KfW-Förderkrediten, die Anfang 2012 einigen Änderungen unterworfen wurden. Die schlechten Nachrichten zuerst: Hausbesitzer, die mit einem KfW-Kredit ihr Haus renovieren möchten, müssen 2012 mit vielen Einschnitten rechnen. Die Bank bietet keine Kredite mehr für gängige Modernisierungen zum Beispiel bei Fassaden an. Bei alters- und behinderten-gerechten Umbauten gibt es zudem Einschnitte. Dieses Programm läuft zwar dieses Jahr weiter, aber es gibt dafür keine Mittel des Bundes mehr. Das bedeutet die Zinskonditione nhaben sich in diesem Programm verschlechtert. Wer eine Immobilie kaufen oder bauen will, kann nur noch mit höchstens 50.000 Euro Kredit von der KFW-Bank rechnen.

Altersgerecht Umbauen und dafür historisches Zinstief nutzen

Andererseits wird das Programm „altergerecht Umbauen” zum 1. April 2012 vereinfacht: Dann fördert die KfW alle Baumaßnahmen, die zu einer Barrierereduzierung führen und eine angenehme Wohnqualität gewährleisten. Auch der Kauf frisch umgebauter Wohngebäude wird unterstützt. Jetzt ist vieles förderfähig, was nicht nur streng genommen altersgerecht ist, sondern auch das Wohnen angenehmer macht, zum Beispiel breitere, rollstuhlgeeignete (barrierefreie) Zugänge zum Haus, größere Raumzuschnitte, breitere Flure, moderne Treppenanlagen oder altersgerechte Badezimmer.

KfW-Kredit und Denkmalschutz

ab 1. April 2012 fördert die KfW fällt auch den Erwerb und die Sanierung von Baudenkmälern unter dieses Programm. Förderfähig sind dann Denkmäler, erhaltenswerte Bausubstanz und Gebäude, als Kulturdenkmäler eingestuft werden (zum Beispiel wegen geschichtlicher, künstlerischer oder städtebaulichen Bedeutung). Als rechtliche Grundlage dienen die Denkmalschutzgesetze der jeweiligen Bundesländer.Es ist zudem auch möglich, sonstige, besonders erhaltenswerte Bausubstanzen zu fördern–  hierfür gibt es keine genauen rechtlichen Definitionen, die einzelne Entscheidung wird immer von der jeweils zuständigen Behörde oder Kommune getroffen: zum Beispiel Denkmalbehörden, Stadtplanungsämter oder Bauämter.

Die KfW-Fördermöglichleiten für denkmalgeschützte Häuser haben sich verbessert: Der ACCEDO-Kreditblog weist darauf hin, dass die KfW-Förderung ab 1.4.2012 im Rahmen des KfW-Programms “Energieeffizient Sanieren” (KfW-Programm 151 und 152) erfolgt. Bisher galt dieses Programm nur für Bestandsbauten, ab April gilt es auch für die Objektgruppen “Baudenkmal” und “sonstige besonders erhaltenswerte Bausubstanz”. Die Förderung gilt für Komplettsanierungen und Einzelmaßnahmen gleichermaßen.

Die energetische Sanierung von Immobilien bleibt zudem vollumfänglich erhalten – auch dafür können sie historisches Zinstief zu Ihrem Vorteil nutzen. Zudem berichte NDR1 über eine weitere zu erwartende Maßnahme: „Der Geschäftsführer von Haus und Grund Niedersachsen, Hans-Reinold Horst, erwartet darüber hinaus Mitte 2012 eine wichtige Gesetzesänderung für die Bekämpfung des Miet-Nomadentums: „Wohnungsräumungen sollen leichter möglich werden, im Wege der einstweiligen Verfügung. Und es geht auf der anderen Seite um die erleichterte Umsetzung energetischer Gebäude-Sanierungen, unter anderem soll hier die Modernisierung auch gegen den Willen des Mieters erleichtert werden“, erklärt der Experte. Das heißt, Mieter müssen künftig dulden, wenn die Wohnung energetisch saniert wird.

Historisches Zinstief und intelligente Baufinanzierung

Mit der passenden Baufinanzierungen, der intelligenten Beimischung von KfW-Fördergeldern und den zudem stabilen Preisen bei der energetischen Sanierung kann man den Wert der eigenen Immobilien entsprechend steigern und als zukunftssichere Anlage ansehen. Wichtig ist, dass man sich entsprechend beraten und ein individuelles, auf die eigene Lebenssituation abgestimmtes Finanzierungskonzept erstellen lässt.