Baufinanzierung

Ab 1. Juli – Änderungen bei KfW-Darlehen!

 

Rechnen Sie mit neuen Fördermitteln

Die KfW ist eine Anstalt öffentlichen Rechts, die zu 20% als Bank der Länder und zu 80% als Bank des Bundes auftritt. Der Name KfW ist die Abkürzung für „Kreditanstalt  für Wiederaufbau“. Seit über 60 Jahren stärkt sie durch die Förderung des einzelnen Verbrauchers die Gesellschaft. Aufgabe der KfW ist die Förderung des privaten Wohnungsbaus, der Umweltschutz und die Unterstützung der Wirtschaft. Dies geschieht durch zinsgünstige Programme und Produkte. KfW-Mittel können nicht direkt bei der Bank beantragt werden, sondern man muss diese über ein durchleitendes Kreditinstitut beantragen.

Änderungen bei KfW-Darlehen zu Ihren Gunsten

Seit dem 1. Juli 2010 gibt es Neuerungen im Produkt-Portfolio der KfW (in Anpassung an die Energiespar-Verordnung EnEV 2009)  das Förderangebot „Energieeffizientes Bauen und Sanieren‘ wird um verschiedene anspruchsvolle Förderprodukte ergänzt. Diese Änderungen bei KfW-Darlehen kommen Ihnen zugute. Die beiden neuen Standards KfW-Effizienzhaus 70 und 55 kommen bei einer Sanierung zum Einsatz, während die Standards KfW-Effizienzhaus 55 und 40 im Bereich Neubau eingesetzt werden.

Neubauförderung – eine der wesentlichsten Änderungen bei KfW-Darlehen

Außerdem gibt es ab sofort als Ergänzung zum Förderkredit auch in der Neubauförderung. Diese Anpassung an die Energiespar-Verordnung wurde unter Berücksichtigung der schlechten Konjunktur nur schrittweise vollzogen. Die eng beim gesetzlichen Mindestniveau positionierten Eingangsförderstufen laufen damit aus. Verbrauchern, die Wohnraum sanieren möchten, können nun neben den bewährten KfW-Effizienzhäusern auf die beiden neuen Standards zugreifen.

Die Übersich zu den Änderungen bei KfW-Darlehen

  • Bereich Bauen: KfW-Effizienzhaus 70, 55 und 40.
  • Bereich Sanierung: KfW-Effizienzhaus 70, 55, 85, 100, 115.

Je geringer die Stufenzahl, desto höher die Energieeffizienz, bzw. der Förderzuschuss, der bis zu 13.125 Euro pro Wohneinheit betragen kann; einzelne energetische Sanierungsmaßnahmen werden mit bis zu 2.500 Euro bezuschusst. Diese Zuschüsse können Sie sowohl durch einen Neuerwerb als auch durch bereits vorhanden, eigenen Wohnraum, der saniert werden soll, erhalten.

Altersgerecht Umbauen – Ihre Vorteile dürch Änderungen bei KfW-Darlehen

Auch das Programm „Altersgerecht Umbauen“  hat einiges zu bieten; Ab einer Investition von 6.000 Euro wird eine Sanierung mit maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit bezuschusst. Den Antrag stellen können private Eigentümer ebenso wie Mieter. Gefördert werden alle Maßnahmen, die eine selbstbestimmte und unabhängige Lebensführung im Alter fördern. Der genaue Zinssatz bei diesem Angebot der KfW: ab 1,31 % effektiv, bis zu 2,42 % bei einer Laufzeit 30 Jahre, 5 tilgungsfreie Anfangsjahre, 10 Jahre Zinsbindung.