Baufinanzierung

Verbraucherschutz für Baufinanzierung wurde verbessert

 

Ab 11. Juni 2010 neue EU- Verbraucherkreditrecht-Regelung

Dass die Zinsen zurzeit einen historischen Tiefpunkt erreicht haben, ist allgemein bekannt. Dass dies günstiges Baugeld, beste Immobilienfinanzierungen und gute Hypothekenzinsen bedeutet, ist ebenfalls klar. Allerdings ist genau dieses „Allgemeinwissen“ der Grund  dafür, dass einige Banken mit dem vermeintlich Offensichtlichen den unkundigen Verbraucher richtiggehend  „ködern“: Baugeld ab 2,6 Prozent!!!“ heißt es dann – aber durch hohe Auflagen wird es dem Kunden unmöglich gemacht, diesen Zinssatz dann auch zu erhalten. Am Ende steht eine ganz andere Zahl auf dem Vertrag.

Der Verbraucherschutz für Baufinanzierung wurde verbessert

Die Verbraucherzentralen bemängeln dieses Vorgehen schon lange – denn im Grunde wird dem Verbraucher suggeriert, jeder könne diese „Top-Angebote“ erhalten. In der Realität erhält oft nicht einmal der klassische Doppelverdiener-Haushalt  diese Bestkonditionen. Das hängt von der Höhe der Darlehenssumme genauso ab wie von dem Umfang des Eigenkapitals – letzteres muss zum Beispiel schon über 50% liegen, um auch das von den Banken zu bekommen, was sie versprechen. Der Verbraucherschutz für Baufinanzierung schützt jetzt besser vor Köderangeboten. Manche Kreditinstitute vergeben gar die begehrten Zinssätze nur an Kunden, die mindestens 55% Eigenkapital mitbringen.

Beim Verbraucherschutz für Baufinanzierung geht es immer um die Stellen nach dem Komma

Wer da als Kreditnehmer in Frage kommt, ist relativ klar. Es ist sicher nicht die Familie mit Kindern, die ein kleines Reihenhaus am Stadtrand kaufen will! Es geht um die Stellen nach dem Komma, die zwar unscheinbar wirken, es aber in sich haben: Diese scheinbar geringfügigen Unterschiede machen tausende von Euros aus, die oft den Ausschlag zu weiteren Jahren Mieterdasein geben. Schließlich würde zum Beispiel das reiche Doppelverdienerpaar einen Vertrag mit ca. 3,70% unterschreiben; der Familie mit Kindern und einem Gehalt dagegen winken 4%. Für diese Entscheidungen verwenden die Banken eine so genannte Risikobewertung, die mit unterschiedlichsten Informationen den jeweiligen Risikofaktor berechnet und so die Darlehensvergabe und den Zinssatz hauptsächlich beeinflussen. Dass hier in keiner Weise soziale Faktoren berücksichtigt werden, ist für die meisten Banken normales Tagesgeschäft. Zumindest bis heute. Ab sofort tritt eine neue Verbraucherkreditrichtlinie in Kraft, die Kunden vor unseriöser Werbung schützt – ab 11. Juni 2010 ist es Banken und Sparkassen nicht mehr erlaubt, mit Konditionen zu werben, die für den Großteil der Verbraucher nicht relevant ist und streng genommen nur einem ausgesucht „flüssigen“ Teil der Bevölkerung zugänglich ist. Mit diesem Verracherschutz für Baufinanzierung wurde die Situation der Kreditnehmer erheblich verbessert und der Markt transparenter gemacht.