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Käufer oder Bauherren eines Eigenheims müssen eine saftige Entschädigungszahlung an den Geldgeber entrichten, wenn sie ein Hypothekendarlehen vorzeitig auflösen wollen. Diese Handhabe wird nun durch die neue EU-Richtlinie zur verantwortungsvollen Wohnungsbaufinanzierung geprüft und reguliert. Der Gesetzentwurf aus Brüssel soll nach eigenen Angaben kein Verbot für die Vorfälligkeitsentschädigung sein. Vielmehr wird auf nationaler Ebene eine Neuregelung der bisherigen Forderungen erwartet – und zwar eine zugunsten der Kreditnehmer. (weiterlesen…)

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