Definition Zwangsverwaltung

Im Gegensatz zur Zwangsversteigerung bleibt bei der Zwangsverwaltung der Eigentümer der Immobilie oder des Grundstückes bestehen. Es wird also kein Eigentum entzogen. Bei der Zwangsverwaltung werden durch die laufenden Einnahmen aus der Immobilie die offenen Forderungen der Bank befriedigt. Laufende Einnahmen sind zum Beispiel Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung .