Definition Wohnwirtschaftliche Zwecke

Die Vergabe von Bauspardarlehen darf nur erfolgen, wenn das Darlehen für einen wohnwirtschaftlichen Zweck eingesetzt werden soll. Zu den wohnwirtschaftlichen Zwecken zählen folgende Vorhaben:

  • Kauf einer Immobilie
  • Bau einer Immobilie
  • Modernisierung einer Immobilie

Zudem kann der Bausparer mit dem Bauspardarlehen Bauland oder ein Erbbraurecht erwerben. Weiterhin ist denkbar, dass sich der Bausparer mit seinem Bauspardarlehen ein dauerhaftes Wohnrecht sichert (zum Beispiel in einem Seniorenheim). Auch kann der Darlehensnehmer mit diesem Darlehen eine bestehende Baufinanzierung umschulden.