Definition Wohnungsgrundbuch

Gibt es in einem Mehrfamilienhaus mehrere Wohnungen mit unterschiedlichen Eigentümern, so muss in besonderes Grundbuch , das so genannte Wohnungsgrundbuch angelegt werden. Im Wohnungsgrundbuch werden folgende Bestände festgehalten:

  • Bruchteil des Miteigentums am Grundstück
  • das zum Miteigentum nach Bruchteilen gehörende Sondereigentum
  • eventuelle Beschränkungen des Miteigentums, welche die Sondereigentumsrechte der restlichen Wohnungseigentümer betreffen

Zur Beantragung von einem Darlehen muss das Wohnungsgrundbuch in aller Regel mit zur Prüfung vorgelegt werden.