Definition Wohnungseigentum

Prinzipiell kann eine Immobilie in mehrere separate Anteile aufgeteilt werden. Jede einzelne Wohnung dieser Immobilie kann einzeln verkauft und für eine Baufinanzierung belastet werden. Das Alleineigentum an einer dieser Wohnungen nennt man Wohnungseigentum . Das Wohnungseigentum muss jedoch Wohnzwecken dienen. Das Wohnungseigentum beinhaltet auch noch das Sondereigentum an bestimmten Wohnräumen, sowie das Miteigentum am Grundstück. Das Miteigentum nach Bruchteilen am Grundstück wird in Tausendstel ausgedrückt und wird detailliert in der Teilungserklärung geregelt.