Definition Teileigentum

Eine Immobilie kann in mehrere Anteile aufgeteilt werden. Deshalb können diese Anteile auch einzeln belastet und veräußert werden. Das Alleineigentum an einem dieser Anteile nennt man Wohnungseigentum . Handelt es sich jedoch dabei nicht um Wohnwirtschaftliche Zwecke dienende Räume, bezeichnet man dies als Teileigentum .