Definition Rangbescheinigung

Die Rangbescheinigung ist eine schriftliche Bestätigung des Notars gegenüber dem Darlehensgeber. Mit der Rangbescheinigung attestiert der Notar, dass die Grundschuld in der richtigen Rangstelle im Grundbuch eingetragen wurde, und dass keine weiteren Anträge beim zuständigen Grundbuchamt der Eintragung entgegenstehen. Siehe hierzu auch den Begriff Notarbestätigung .