Definition Leistungsabschreibung

Bei der Leistungsabschreibung werden die Investitionskosten nicht über die Laufzeit abgeschrieben, sondern über die erwartete Gesamtleistung. (siehe auch Begriff Abschreibung ). Anhand eines Beispieles kann die Leistungsabschreibung am einfachsten erläutert werden: Kauf eines LKW im Jahre 2000 für EUR 400.000. Die erwartete Kilometerleistung in 10 Jahren beträgt 2 Mio. Kilometer. Somit errechnet sich ein Abschreibungssatz in Höhe von EUR 400.000 / 2.000.000 = 0,20 EUR pro gefahrenen Kilometer.

 

Der jährliche Abschreibungsbetrag errechnet sich also aus dem Faktor 0,20 EUR pro km und den tatsächlich gefahrenen Kilometern. Es muss hierbei jedoch beachtet werden, dass die Gesamtabschreibung nicht über den Anschaffungskosten liegen kann. Somit ist es durchaus möglich, dass die Abschreibungsdauer unter, oder auch über den veranschlagten 10 Jahren liegt.