Definition Grundschuld

Die Grundschuld ist eine drei verschiedenen Möglichkeiten bei einem Grundpfandrecht . Siehe hierzu auch den Begriff Grundpfandrecht. Die Grundschuld ist die am weitest verbreitete Form der Absicherung einer Baufinanzierung . Die Grundschuld berechtigt die Kredit gebende Bank das Grundstück um Zuge einer Zwangsversteigerung zu verwerten. Dies ist allerdings nur möglich, wenn der Schuldner seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommt.

Die Grundschuld ist im Gegensatz zur Hypothek nicht akzessorisch. Dies bedeutet, dass die Grundschuld nicht an das Bestehen einer bestimmten Forderung gekoppelt ist. Aus diesem Grund ist eine Eintragung einer Grundschuld im Grundbuch mit weniger Aufwand und Kosten verbunden, als eine Eintragung einer Hypothek. Deshalb ist derzeit die Grundschuld für Umschuldung Nachfinanzierung und Konditionenanpassung deutlich weiter verbreitet als die Hypothek.

Grundschulden gibt es mit uns ohne Brief. Diese nennt man dann entweder Briefgrundschuld oder Buchgrundschuld .