Definition Grundbucheinsicht

Jeder Bundesbürger der ein berechtigtes Interesse an dem Inhalt vom Grundbuch vorweisen kann, hat das Recht auf Einsicht des Grundbuches ( Grundbucheinsicht ). Ein Kaufinteressent eines Grundstückes oder die finanzierende Bank haben beide ein berechtigtes Interesse. Neben dem Recht auf Einsicht, kann man noch eine Abschrift des Grundbuches verlangen. Dies kostet in der Regel eine kleine Bearbeitungsgebühr beim Amtsgericht.