Definition Gewässerschadenhaftpflichtversicherung

Mit einer Gewässerschadenhaftpflichtversicherung kann sich ein Eigentümer einer Immobilie gegen Gewässerrisiken absichern. Ist zum Beispiel jemand Eigentümer eines Öltankes, so haftet er im Schadensfall für alle auftretenden Schäden und deren Folgen in unbegrenzter Höhe. Diese Versicherung ist kein Muss. Jedoch sollte jeder für sich selbst überlegen, ob er ähnliche Risiken hat, und wie groß der daraus resultierende Schaden sein kann.