Definition Buchgrundschuld

In früheren Zeiten wurde bei der Grundschuldbestellung ein Grundschuldbrief ausgehändigt. Da dies jedoch in der heutigen Zeit nicht mehr praktikabel ist, genügt der Eintrag der Grundschuld in das Grundbuch . Das Grundbuch ist im jeweiligen Grundbuchamt zur Einsichtnahme hinterlegt.