Definition Bruchteilseigentum

Mehreren Eigentümern stehen Bruchteile an einer Sache zu, wobei jedem Miteigentümer ein ideeller Anteil zusteht. Grundsätzlich kann jeder Eigentümer frei über seinen Teil verfügen. Leistungen hingegen können nur von allen Eigentümern gefordert werden. Siehe hierzu auch die Begriffe Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum .