Definition Auszahlung

Auszahlungsvoraussetzungen müssen erfüllt sein, damit eine Auszahlung ( Valutierung ) vom Darlehen erfolgen kann. Falls die Voraussetzungen nicht erfüllt sind, kann eine Auszahlung trotzdem vorher erfolgen. Hierzu gibt es folgende Möglichkeiten:

  • Vereinbarung der Auszahlung auf ein Notaranderkonto
  • Eine Notarbestätigung zur Erfüllung der Voraussetzung vorlegen

Hier trägt dann der Notar Gewähr für die korrekte Verwendung vom Darlehensbetrag .

Das Darlehen wird üblicherweise bei fertigen Gebäuden in einer Summe und bei Neubauten mit entsprechendem Baufortschritt (Bautenstand) in Teilbeträgen ausgezahlt.

Grundlage für die Teilauszahlung kann sein:

  • Die Makler- und Bauträgerverordnung ( MaBV )
  • Eine individuelle Vereinbarung zwischen Bauherr und Bauträger