Definition Arbeitnehmersparzulage

Die Arbeitnehmersparzulage :

  • Gilt für Arbeitnehmer, die eine bestimmte Einkommensgrenze nicht überschreiten.
  • Kennzeichnung als Vermögenswirksame Leistung (VWL)
  • Einzahlung auf ein Sparkonto durch den Arbeitgeber
  • Anspruch auf eingezahltes Kapital und Arbeitnehmersparzulage nach sieben Jahren
  • Bei vorzeitiger Verfügung fallen gezahlte Zulagen an den Staat zurück