Definition degressive Abschreibung

Die Absetzung erfolgt in abnehmenden Beträgen. Grundidee dieser degressiven Abschreibung ist, dass ein neues Wirtschaftsgut im ersten Jahr nach der Anschaffung den größten Wertverlust erfährt. Im zweiten und in den darauffolgenden Jahren wird der Wertverlust des Wirtschaftsgutes immer geringer ausfallen. In diesen Fällen spricht man von einer degressiven Abschreibung.

 

Bei Wohngebäuden welche bis zum 28.02.1989 hergestellt oder gekauft wurden, werden in den ersten 4 Jahren 7% abgeschrieben. Im weiteren Zeitverlauf können dann in den darauffolgenden 6 Jahren jeweils 5%, weitere 6 Jahre 2% und die letzten 24 Jahre mit 1,25% abgeschrieben werden. Bei allen anderen Wohngebäuden muss der § 7 VEStG angewandt werden. Nach diesem Gesetz werden in den ersten 8 Jahren 5% abgeschrieben.

 

In den darauffolgenden Jahren wird folgende Abschreibungsstaffel verwendet: die kommenden 6 Jahre mit 2,5% und die restlichen 36 Jahre werden mit jeweils 1,25% abgeschrieben. Bei Neubauten kann der Bauherr die degressive Abschreibung wählen. Kauft der Erwerber allerdings ein Gebäude, bei dem der vorherige Eigentümer entweder die degressive Abschreibung, oder eine erhöhte, oder eine Sonderabschreibung in Anspruch genommen hat, kann der Käufer in diesen Fällen das Gebäude nicht noch mal degressiv Abschreiben.

 

Befindet sich ein Betriebsgebäude im Besitz einer Privatperson, kann dieser nur in folgenden Fällen eine degressive Abschreibung beantragen: der Bauantrag für das Betriebsgebäude wurde vor dem 01.01.1994 gestellt, und es bestand vor dem 01.01.1995 ein obligatorischer Kaufvertrag oder Herstellungsvertrag. Wenn das Betriebsgebäude zu einem späteren Zeitpunkt gekauft oder gebaut wurde, kann dieses nur noch linear abgeschrieben werden. Der Abschreibungssatz entspricht in diesen Fällen gemäß § 7 Abs. 4 Nr. 1 EStG 4%.

 

Wirtschaftsgebäude können nur in den gesetzlich vorgeschriebenen Staffelsätzen degressiv abgeschrieben werden. Hierbei werden folgende Staffeln verwendet: Wirtschaftsgebäude werden in den ersten 4 Jahren mit 10%, in den nachfolgenden 3 Jahren mit 5% und in den anschließenden 18 Jahren mit je 2,5% abgeschrieben.