Definition Abnahmeverpflichtung

Der Darlehensnehmer ist verpflichtet, das Darlehen innerhalb der vereinbarten Frist durch Auszahlung in Anspruch zu nehmen. Diese Pflicht bezeichnet man auch als Abnahmeverpflichtung . Die vereinbarte Frist wird auch als Abnahmefrist bezeichnet und ist in der Regel ein Bestandteil vom Darlehensvertrag .