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Zins

Der Zins ist die Gebühr, welche der Darlehensnehmer (Schuldner) an den Darlehensgeber (Gläubiger) für die Überlassung und Bereitstellung der Finanzierung zu zahlen hat. Üblich ist, den Zins als Prozentsatz vom Nominalbetrag des Darlehens auszuweisen. Man spricht dann vom sogenannten Nominalz i nssatz .


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