LEXIKON
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Wohnungsgrundbuch
Gibt es in einem Mehrfamilienhaus mehrere Wohnungen mit unterschiedlichen Eigentümern, so muss in besonderes Grundbuch , das so genannte Wohnungsgrundbuch angelegt werden. Im Wohnungsgrundbuch werden folgende Bestände festgehalten:
- Bruchteil des Miteigentums am Grundstück
- das zum Miteigentum nach Bruchteilen gehörende Sondereigentum
- eventuelle Beschränkungen des Miteigentums, welche die Sondereigentumsrechte der restlichen Wohnungseigentümer betreffen
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- Alleineigentum
- Allgemeine Darlehensbedingungen
- Amtlicher Lageplan
- Annahmeerklärung
- Annuität
- Annuitätendarlehen
- Anschlussfinanzierung
- Anschlusskosten
- Arbeitgeberdarlehen
- Auflassung
- Auflassungsvormerkung
- Aufteilungsplan
- Aufwendungshilfen
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- Auszahlungsvoraussetzungen
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- Bankvorausdarlehen
- Bauerwartungsland
- Baufinanzierung
- Baufortschritt
- Baugrenze
- Bauherrenhaftpflichtversicherung
- Baulast
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- Bauträger
- Beleihungsauslauf
- Beleihungsgrenze
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- Beurkundungspflicht
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- Bruchteilseigentum
- Buchgrundschuld
- Cap
- CO2-Gebäudesanierungsprogramm
- Darlehen
- Darlehensbewilligung
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- Darlehensphase
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- Dingliche Sicherheiten
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- Erschließungskosten
- Festzinsdarlehen
- Flurkarte
- Flurstück
- Fonds
- Fremdkapital
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- Gewerbedarlehen
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- Grunddienstbarkeiten
- Grundpfandrecht
- Grundpfandrechtsgläubiger
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- Höchstbetragshypothek
- Hypothek
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- Makler- und Bauträgerverordnung
- Maklercourtage
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- Miteigentumsanteil
- Nominalbetrag
- Nominalzinssatz
- Notaranderkonto
- Notarbestätigung
- Notarielle Beurkundung
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- Vorfälligkeitsentschädigung
- Vorkaufsrecht
- Vorlasten
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- Wegerecht
- Wohnrecht
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