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Vorfälligkeitsentschädigung

Manchmal kommt es vor, dass ein Darlehensnehmer ein Darlehen vor Ende der Zinsfestschreibungszeit zurückzahlen möchte. Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn der Darlehensnehmer sein Eigentum verkaufen muss oder verkaufen möchte. Da bei einer vorzeitigen Rückzahlung des Darlehens der Bank Kosten entstehen, und die Bank somit auch auf Gewinn verzichten muss, fordert die Bank in diesen Fällen eine Vorfälligkeitsentschädigung .   Grundsätzlich gilt jedoch, dass keine Bank der vorzeitigen Rückführung zustimmen muss. In begründeten Einzelfällen wird die Bank in der Regel jedoch einer vorzeitigen Rücknahme zustimmten. Die Bank kann somit aufgrund der fristenkongruenten Refinanzierung den objektiv entstandenen Zins- und Gewinnschaden vom Darlehensnehmer zurückfordern. Die Berechnungsgrundlage zur Ermittlung der Vorfälligkeitsentschädigung stützt sich auf ein Urteil des BGH.


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