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Vermögenswirksame Leistungen

Vermögenswirksame Leistungen sind Sparleistungen des Arbeitgebers nach dem Vermögensbildungsgesetz. Die Beiträge in die jeweilige Gesellschaft werden direkt vom Arbeitgeber auf das Anlagekonto des Arbeitnehmers überwiesen.

Vermögenswirksame Leistungen bei einem Bausparvertrag und Produktivkapitalanlagen werden zudem mit der Arbeitnehmersparzulage gefördert. Wenn der Arbeitnehmer dies wünscht, kann der Arbeitgeber den Differenzbetrag zwischen der gezahlten vermögenswirksamen Leistung und dem Höchstbetrag von EUR 40 zu Lasten seines Gehalts auf das Anlagekonto überweisen.


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