LEXIKON
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Treuhandauftrag
Bei der Auszahlung wird der Darlehensbetrag häufig auf ein Notaranderkonto ausbezahlt. Für diese Vorgehensweise ist ein Treuhandauftrag notwendig. Sowohl Notare als auch die Kreditinstitute dürfen das Geld nur an den Darlehensnehmer bei der Erfüllung bestimmter Auflagen auszahlen. Dies kann zum Beispiel der Nachweis zur Fertigstellung eines bestimmten Bauabschnittes sein.
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