LEXIKON
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Tilgungsaussetzung
Die Tilgungsaussetzung ist eine Vereinbarung zwischen Gläubiger und Schuldner. In dieser Vereinbarung wird geregelt, dass die Tilgung für eine bestimmte Zeit ausgesetzt werden darf. Während der vereinbarten Zeit muss der Darlehensnehmer keine Tilgung für sein Darlehen bezahlen. Eine sehr häufige Form der Tilgungsaussetzung kommt in Verbindung mit dem Ansparen einer Lebensversicherung oder einem Bausparvertrag vor. Der Kunde leistet in diesen Fällen keine monatliche Tilgung an die Bank , sondern spart stattdessen den entsprechenden Betrag in eine Kapitallebensversicherung an. Dem Darlehensgeber wird zur Sicherung seines Darlehens die Ansprüche aus der Kapitallebensversicherung oder dem Bausparvertrag abgetreten. Während der Tilgungsaussetzung erhält die Bank nur die vertraglich vereinbarten Zinsen, hat aber gleichzeitig Anspruch auf dem in dem Tilgungssurrogat angesammelten Vermögen. Die Form der Tilgungsaussetzung macht manchmal bei vermieteten Immobilien oder Kapitalanlagen Sinn. Solche Darlehen werden dann als Festdarlehen oder Fälligkeitsdarlehen bezeichnet.
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