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Sondertilgungsrecht

Das Sondertilgungsrecht ist ein im Darlehensvertrag vereinbartes Recht zugunsten des Darlehensnehmers. Nach diesem Recht kann der Gläubiger außerhalb seiner monatlichen Rate eine Sondertilgung leisten. Im Gegensatz zur Sondertilgungspflicht kann der Darlehensnehmer diese Zahlung leisten, muss aber nicht. Es handelt sich somit um ein Wahlrecht des Darlehensnehmers auf außerordentliche Tilgung des Darlehens.   Wurde im Vertrag eine fest vereinbarte Zahlung außerhalb der laufenden Tilgung vereinbart, handelt es sich um eine Sondertilgungspflicht . Hier wird aus verkäuferischen Gesichtspunkten häufig eine andere Formulierung gewählt.   In der Praxis üblich sind Sondertilgungsoptionen in Höhe von 5% und 10%. Je nach Wunsch kann die Höhe aber deutlich abweichen, bis hin zur vollständigen Rückführung des Darlehens.


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