Definition Sicherheiten

Zur Absicherung des Darlehens verlangen alle Darlehensnehmer im Rahmen einer Baufinanzierung von Darlehensnehmer Sicherheiten . Die Sicherheiten sollen die Bank vor einem Totalausfall des Darlehens schützen. Sollte der Darlehensnehmer seine monatliche Annuität nicht mehr bedienen können, dann kann sich der Darlehensgeber aus der Sicherheit bedienen.

 

In der Regel werden Sicherheiten in Form von einem Grundpfandrecht ( Grundschuld ) bestellt. Im Ausnahmefall können aber auch Zusatzsicherheiten wie zum Beispiel durch eine Bürgschaft von Verwandten verwendet werden.