LEXIKON
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Rücktritt
Der Rücktritt vom Darlehensvertrag oder der Darlehensurkunde ist eine einseitige Willenserklärung von einem der beiden Vertragspartner. Seitens des Darlehensgebers erfolgt in der Regel ein Rücktritt, wenn der Darlehensnehmer nicht innerhalb der vereinbarten Frist alle Auszahlungsvoraussetzungen erfüllt hat. Zudem kann der Darlehensgeber zurücktreten, wenn im Nachhinein Sachverhalte bekannt werden, die eine Auszahlung des Kredites nicht mehr rechtfertigen. Auf Seiten des Darlehensnehmers können vielerlei Gründe zu einem Rücktritt vom Darlehensvertrag führen. Der häufigste Grund für einen Rücktritt ist das Nichtzustandekommen des Kaufvertrages. Unter Umständen kann bei einem Rücktritt durch den Darlehensnehmer der Bank eine Nichtabnahmeentschädigung zustehen.
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