LEXIKON
Lexikon-Index: A B C D E F G H I J K L M N O P R S T U V W Z Alle
Rückgewähransprüche
Ein Rückgewährungsanspruch ist ein Recht des Grundstückseigentümers gegenüber dem Darlehensgeber. Der Eigentümer hat durch den Rückgewährungsanspruch das Recht auf Rückgabe der Grundschuld , wenn die durch die Grundschuld besicherten Ansprüche ordnungsgemäß bedient wurden.
Begriffe, die Sie auch interessieren könnten: Alle 72 anzeigenNur ausgewählte Links anzeigen
- Aufwendungshilfen
- Außenanlagen
- Baubeschreibung
- Beleihungsobjekt
- Bonität
- Bruchteilseigentum
- Buchgrundschuld
- Darlehen
- Darlehensbewilligung
- Darlehensgeber
- Darlehensnehmer
- Darlehensnominalbetrag
- Dingliche Sicherheiten
- Dingliche Zinsen
- Eigenkapital
- Eigennutzung
- Eigentümergrundschuld
- Erbbaurecht
- Erbbauzins
- Erschließung
- Gläubiger
- Gleitzinsdarlehen
- Globalbelastung
- Grundbuchauszug
- Grundbuchblatt
- Grundpfandrecht
- Grundschuld
- Grundschuldbestellung
- Grundschulddarlehen
- Grundschuldzins
- Gutachter
- Hypothek
- Hypothekendarlehen
- Investorenfinanzierung
- Konditionenanpassung
- Langfristiger Kredit
- Liebhaberobjekt
- Löschungsbewilligung
- Negativerklärung
- Nichtabnahmeentschädigung
- Rangattest
- Rangbescheinigung
- Rangrücktritt
- Refinanzierung
- Rückauflassungsvormerkung
- Rücktritt
- Schätzung
- Selbstschuldnerische Bürgschaft
- Sicherheiten
- Sicherungsvereinbarung
- Taxe
- Teilungserklärung
- Tilgungsfreie Jahre
- Tilgungssurrogat
- Treuhandauszahlung
- Verbundfinanzierung
- Vertragslaufzeit
- Vorlasten
- Wohnrecht
- Zins
Twitter
Mister Wong
Del.icio.us
Digg
Facebook
Google
StumbleUpon
Yahoo