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Restschuldversicherung

Der Darlehensnehmer kann mit einer Restschuldversicherung über verschiedene Tarife die noch ausstehende Restschuld versichern. Hierbei gibt es Tarife gegen Ableben, Unfall oder Krankheit.   Wenn zum Beispiel der Darlehensnehmer während der Laufzeit stirbt, zahlt die Versicherung die noch ausstehende Restschuld an den Darlehensgeber. So kann der Versicherungsnehmer sicherstellen, dass nach seinem Ableben die Immobilie für seine Familie erhalten bleibt.


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