LEXIKON
Lexikon-Index: A B C D E F G H I J K L M N O P R S T U V W Z Alle
Rentenschuld
Eine Rentenschuld muss im Grundbuch eingetragen sein. Die Rentenschuld ist somit eine Belastung des Grundstückes. Wurde eine Rentenschuld im Grundbuch eingetragen, muss der Schuldner der begünstigten Person zu fest vereinbarten Terminen eine bestimmte Summe aus dem Grundstück zahlen. Die Rentenschuld hat heute so gut wie keine Bedeutung mehr.
Begriffe, die Sie auch interessieren könnten: Alle 79 anzeigenNur ausgewählte Links anzeigen
- Auflassung
- Auflassungsvormerkung
- Bauerwartungsland
- Baufinanzierung
- Baugrenze
- Bauherrenhaftpflichtversicherung
- Baulast
- Bauspardarlehen
- Bauträger
- Beurkundung
- Beurkundungspflicht
- Bodenwert
- Briefgrundschuld
- Buchgrundschuld
- Dingliche Sicherheiten
- Dingliche Zinsen
- Eigenkapital
- Eigentümergrundschuld
- Einheitswert
- Einrede der Vorausklage
- Erbbaurecht
- Erbbauzins
- Gebäudewert
- Gemeinschaftseigentum
- Gesamtschuldner
- Gläubiger
- Globalbelastung
- Grenzattest
- Grenzeinhaltungsbestätigung
- Grundbuch
- Grundbuchamt
- Grundbuchauszug
- Grundbuchblatt
- Grundbucheinsicht
- Grunddienstbarkeiten
- Grundpfandrecht
- Grundschuldbestellung
- Grundschulddarlehen
- Grundschuldzins
- Grundstück
- Grundstückskaufvertrag
- Höchstbetragshypothek
- Hypothek
- Immobilie
- Maklercourtage
- Notarbestätigung
- Notarielle Beurkundung
- Rahmenzins
- Rangattest
- Rangrücktritt
- Ratenkredit
- Rückauflassungsvormerkung
- Schuldner
- Schuldübernahme
- Sicherungshypothek
- Teilungserklärung
- Tilgungsaussetzung
- Tilgungssurrogat
- Unbedenklichkeitsbescheinigung
- Vorkaufsrecht
- Vorlasten
- Wegerecht
- Wohnrecht
- Wohnungseigentum
- Wohnungsgrundbuch
- Zwangsverwaltung
- Zwangsvollstreckung
Twitter
Mister Wong
Del.icio.us
Digg
Facebook
Google
StumbleUpon
Yahoo