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Ratenverzug

Wenn der Gläubiger mit seinen laufenden Zins- und Tilgungsverpflichtungen nicht fristgerecht nachkommt, dann befindet sich der Darlehensnehmer im Ratenverzug . Das bedeutet, dass ein Verzugsschaden ermittelt wird. Der Verzugsschaden richtet sich nach dem Bruttosollzinssatz.


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