LEXIKON
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Rangstelle
Wenn ein Objekt zwangsversteigert werden muss, und es gibt gleichzeitig mehrere Gläubiger, dann muss eine Reihenfolge festgelegt werden. Diese Reihenfolge wird durch die Rangstelle bestimmt. Zuerst wird der Gläubiger der ersten Rangstelle aus dem Erlös der Zwangsversteigerung befriedigt, anschließend der Gläubiger auf dem zweiten Rang, usw. Die Reihenfolge kann durch einen sogenannten Rangrücktritt nachträglich geändert werden.
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