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Rangrücktritt

Wenn bereits im Grundbuch eingetragener Darlehensgeber seine vordere Rangstelle zugunsten eines anderen Darlehensgebers aufgibt, spricht man von einem Rangrücktritt . Manche Bausparkasse oder örtliche Bank mit einer langjährigen Kundenbeziehung verzichtet in Form des Rangrücktrittes auf ihre Ansprüche. Der Rangrücktritt kann nur durch eine notarielle Beglaubigung erfolgen.


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