LEXIKON

Lexikon-Index: A B C D E F G H I J K L M N O P R S T U V W Z Alle

Preisangabenverordnung

Die Preisangabenverordnung ( PAngV ) wurde 1985 zum Verbraucherschutz in Kraft gesetzt. Seit dieser Zeit sind Darlehensgeber dazu verpflichtet, in Angeboten und im Darlehensvertrag sämtliche relevanten Kosten und Preise detailliert anzugeben. So soll verhindert werden, dass der Kunde nach Vertragsschluss von nicht vorhergesehenen Kosten unangenehm überrascht wird.   Zudem sind Banken dazu verpflichtet, bei Privatkunden immer einen Effektivzinssatz mit anzugeben. Durch den Effektivzins werden Angebote für den Endkunden transparent und vergleichbar.


Begriffe, die Sie auch interessieren könnten:  Alle 74 anzeigenNur ausgewählte Links anzeigen

 
 

RSS-Feeds

Nutzen Sie den zinsvergleich RSS-Feed!

Unser RSS-Feed stellt Ihnen ständig die aktuellsten Meldungen unserer Website übersichtlich als Schlagzeilen zur Verfügung. Jetzt abonnieren »

Sicherheit

Ihre persönlichen Daten sind in sicheren Händen!

Die Sicherheit persönlicher Daten und der Umgang mit ihnen sind brandaktuelle Themen. Besonders finanzielle Einzelheiten müssen mit höchster Vertraulichkeit behandelt werden. Bei zinsvergleich.de hat Daten- und Informationssicherheit höchste Priorität. Versprochen! Hier erfahren Sie mehr »

Lexikon

Ihre Fragen schnell beantwortet!

Im Finanzbereich gibt es viele Fachbegriffe und Schlagwörter, die im Alltag selten verwendet werden: wir erklären die wichtigsten Begriffe verständlich und plausibel. Zum Lexikon »