LEXIKON
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Preisangabenverordnung
Die Preisangabenverordnung ( PAngV ) wurde 1985 zum Verbraucherschutz in Kraft gesetzt. Seit dieser Zeit sind Darlehensgeber dazu verpflichtet, in Angeboten und im Darlehensvertrag sämtliche relevanten Kosten und Preise detailliert anzugeben. So soll verhindert werden, dass der Kunde nach Vertragsschluss von nicht vorhergesehenen Kosten unangenehm überrascht wird. Zudem sind Banken dazu verpflichtet, bei Privatkunden immer einen Effektivzinssatz mit anzugeben. Durch den Effektivzins werden Angebote für den Endkunden transparent und vergleichbar.
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