LEXIKON
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Notarbestätigung
Die Notarbestätigung ist eine schriftliche Äußerung des Notars gegenüber dem Darlehensgeber , dass der rangrichtigen Eintragung der Grundschuld im Grundbuch , keine anderen Anträge beim zuständigen Grundbuchamt entgegenstehen. Dies bezeichnet man auch als Rangattest . Durch eine Notarbestätigung ist eine vorzeitige Auszahlung des Darlehens vor Eintragung der Grundschuld im Grundbuch möglich, da der Notar durch die schriftliche Bestätigung die Gewähr für die rangrichtige Eintragung im Grundbuch übernimmt.
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