LEXIKON

Lexikon-Index: A B C D E F G H I J K L M N O P R S T U V W Z Alle

Notarbestätigung

Die Notarbestätigung ist eine schriftliche Äußerung des Notars gegenüber dem Darlehensgeber , dass der rangrichtigen Eintragung der Grundschuld im Grundbuch , keine anderen Anträge beim zuständigen Grundbuchamt entgegenstehen. Dies bezeichnet man auch als Rangattest . Durch eine Notarbestätigung ist eine vorzeitige Auszahlung des Darlehens vor Eintragung der Grundschuld im Grundbuch möglich, da der Notar durch die schriftliche Bestätigung die Gewähr für die rangrichtige Eintragung im Grundbuch übernimmt.


Begriffe, die Sie auch interessieren könnten:  Alle 103 anzeigenNur ausgewählte Links anzeigen

 
 

RSS-Feeds

Nutzen Sie den zinsvergleich RSS-Feed!

Unser RSS-Feed stellt Ihnen ständig die aktuellsten Meldungen unserer Website übersichtlich als Schlagzeilen zur Verfügung. Jetzt abonnieren »

Sicherheit

Ihre persönlichen Daten sind in sicheren Händen!

Die Sicherheit persönlicher Daten und der Umgang mit ihnen sind brandaktuelle Themen. Besonders finanzielle Einzelheiten müssen mit höchster Vertraulichkeit behandelt werden. Bei zinsvergleich.de hat Daten- und Informationssicherheit höchste Priorität. Versprochen! Hier erfahren Sie mehr »

Lexikon

Ihre Fragen schnell beantwortet!

Im Finanzbereich gibt es viele Fachbegriffe und Schlagwörter, die im Alltag selten verwendet werden: wir erklären die wichtigsten Begriffe verständlich und plausibel. Zum Lexikon »