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Mietausfallwagnis

Mit dem Begriff Mietausfallwagnis wird das Risiko des Vermieters umschrieben, dass er über einen gewissen Zeitraum seine Immobilie nicht vermieten kann und so auch keine Mieteinnahmen erzielen kann. Deshalb bilden Kapitalanleger für solche Fälle eine Rücklage. Diese Rücklagen sind genauso wie die Verwaltungskosten und die Instandhaltungskosten keine umlagefähigen Betriebskosten . Dies bedeutet, der Vermieter kann diese Kosten nicht auf seine Mieter umlegen.   Das Mietausfallwagnis mindert den ansetzbaren Mietertrag bei der Ermittlung vom Ertragswert einer Immobilie. Auch deshalb erfolgt bei einem vermieteten Objekt in der Regel ein höherer Wertabschlag als bei einem eigengenutzten Objekt.


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