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Kontoführungsgebühren

Manche Banken erheben für das Führen und Verwalten von Konten die sogenannten Kontoführungsgebühren . Diese Gebühren werden entweder monatlich, quartalsweise oder jährlich abgerechnet. Manche Anbieter von Baufinanzierung erheben sogar auf das Finanzierungskonto eine Kontoführungsgebühr . Da die Kontoführungsgebühr nicht im Effektivzinssatz enthalten sind, sollte diese Position auf jeden Fall beim Abschluss von Darlehen , vom Ratenkredit oder vom Girokonto berücksichtigt werden.   Auch sollten Sie Anbieter direkt auf die Erhebung der Gebühren ansprechen. Manche Banken verzichten dann auf die Kontoführungsgebühren oder reduzieren diese.


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