LEXIKON
Lexikon-Index: A B C D E F G H I J K L M N O P R S T U V W Z Alle
Konditionenanpassung
Kurz bevor die vereinbarte Zinsfestschreibung abläuft, wird Ihnen Ihr bisheriger Darlehensgeber ein sogenanntes Angebot zur Prolongation unterbreiten. Dieses Angebot betrifft die erneute Kreditausgabe nach Ablauf Ihrer vereinbarten Zinsbindungsfrist . Das neue Angebot richtet sich dann nach den dann vorherrschenden Markt- und Zinsgegebenheiten. Nach dem im Jahr 2008 verabschiedeten Kreditgesetz ist der Darlehensgeber dazu verpflichtet, mindestens 3 Monate vor Ablauf der Zinsbindungsfrist entweder ein Verlängerungsangebot zu unterbreiten, oder mitteilen, dass er an einer Verlängerung des Engagements nicht mehr interessiert ist.
Twitter
Mister Wong
Del.icio.us
Digg
Facebook
Google
StumbleUpon
Yahoo