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Instandhaltungskosten

Siehe hierzu auch Begriff Instandhaltung . Instandhaltungskosten sind Kosten, welche für Maßnahmen an Gebäuden anfallen, um die bauliche Substanz der Immobilie zu erhalten. Dies sind zum Beispiel Kosten für Fahrstuhlwartung, Heizungsanlage, Arbeiten an der Fassade, etc. Instandhaltungskosten gehören ähnlich den Verwaltungskosten und dem Mietausfallwagnis zu den nicht umlagefähigen Kosten.   Somit können diese Maßnahmen nicht auf Mieter bei der Jahresabrechnung umgelegt werden, sondern müssen vom Eigentümer alleine getragen werden. Bei der Ermittlung des Ertragswertes einer Immobilie werden diese Kosten somit vom ansetzbaren Mietertrag abgezogen, und mindern so den Ertragswert der Immobilie oder Kapitalanlage .


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