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Haushaltspauschale

Im Zuge der Bonitätsprüfung durch die kreditgebende Bank wird kontrolliert, ob der Darlehensnehmer die monatliche Kreditbelastung überhaupt tragen kann. Deshalb stellt die Bank sämtliche Ausgaben den Einnahmen gegenüber.   Da die Bank jedoch nicht alle Ausgaben detailgetreu nachvollziehen kann, verwendet diese Pauschalen. Sämtliche Ausgaben welche die Haushaltsführung betreffen werden in der sogenannten Haushaltspauschale zusammengefasst. Diese beinhaltet Kosten für Lebensmittel, Heizung, Kleidung, Strom, Auto, Zeitung, Hobbies, etc. Jede Bank setzt hierfür verschiedene Größen an.   Beispiel:

  • Personenhaushalt: EUR 790,00
  • 2-Personenhaushalt: EUR 995,00
  • je Kind im Haushalt: EUR 145,00
Somit läge in diesem Beispiel die Haushaltspauschale für eine 4-köpfige Familie bei EUR 1.285,00. Werden diese Pauschalen nicht erreicht, ist in begründeten Ausnahmefällen dennoch eine Beleihung möglich. Der Kunde kann in diesen Fällen zum Beispiel nachweisen, dass seine monatlichen Ausgaben für den Haushalt geringer als die Pauschale sind.


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