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Grundstückskaufvertrag

Grundstückskäufe müssen in Deutschland immer von einem Notar beurkundet werden. Deshalb ist immer ein notariell beurkundeter Vertrag für den Abschluss des Geschäftes notwendig. Der Kaufvertrag über das Grundstück beinhaltet unter anderem neben dem Kaufpreis die Art der vorgesehenen Eigentumsübertragung. Im Wesentlichen besteht ein Grundstückskaufvertrag aus den beiden Hauptpflichten für Käufer und Verkäufer:

  • der Verkäufer verpflichtet sich zur Übertragung des Eigentums am Grundstück auf den Käufer
  • der Käufer verpflichtet sich zur Zahlung des vereinbarten Kaufpreises
Die Abwicklung des Grundstückskaufes vollzieht sich in der Regel in 3 verschiedene Abschnitte:
  • der Grundstückskaufvertrag wird vor einem Notar unterzeichnet und von diesem beurkundet
  • Auflassung : dies ist eine notarielle Erklärung zwischen Käufer und Verkäufer über den Eigentumsübergang. Dies wird meistens gleichzeitig mit dem Kaufvertrag beurkundet
  • Schließlich muss der Eigentumsübergang noch im Grundbuch eingetragen werden.
Erst mit der vollzogenen Eintragung im Grundbuch ist der Käufer faktisch erst zum Eigentümer des Grundstückes geworden.


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