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Grundschuldzins

Mit Hilfe des Grundschuldzinses kann der Darlehensgeber im Falle einer Zwangsversteigerung des Finanzierungsobjektes weitere, ihm entstandene Kosten begleichen. Dies können zum Beispiel Kosten der Zwangsversteigerung oder offene Zinszahlungen des Darlehensnehmers sein.   Der Grundschuldzins wird ebenfalls neben der Grundschuld im Grundbuch eingetragen. Die Höhe der eingetragenen Grundschuld entspricht im Allgemeinen der Höhe vom Darlehensbetrag . Der Grundschuldzins weicht in der Regel erheblich vom Darlehenszins ab.


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