LEXIKON
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Grundpfandrecht
Wenn ein Darlehensgeber einen Kredit ausgibt, möchte dieser in der Regel eine Sicherheit für sein Darlehen haben. Da Grundstücke einen dauerhaften Wert darstellen, kann man als Sicherheit Grundstücke mit einem Pfandrecht belasten. Dieses Grundpfandrecht dient dem Darlehensgeber gegenüber dem Darlehensnehmer als Sicherheit und wird im Grundbuch in der Abteilung III eingetragen. Würde der Schuldner seinen Verpflichtungen aus dem Darlehensvertrag nicht nachkommen, so kann die Bank ihre Ansprüche aus dem Grundstück befriedigen. Dies geschieht in der Regel durch eine öffentliche Versteigerung des Grundstückes. Aufgrund der Eintragung des Grundpfandrechtes im Grundbuch wird dem Grundpfandrechtsgläubiger der Rückgriff auf die Immobilie gewährleistet. Prinzipiell gibt es drei verschiedene Arten von Grundpfandrechten:
- die Grundschuld
- die Hypothek
- die Rentenschuld
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