LEXIKON

Lexikon-Index: A B C D E F G H I J K L M N O P R S T U V W Z Alle

Grunddienstbarkeiten

Die Rechte eines Dritten an einem Grundstück bezeichnet man als Grunddienstbarkeit . Diese sind in Abteilung II des Grundbuches eingetragen. Geh- und Fahrtrechte, Wegerechte und Leitungsrechte sind solche Grunddienstbarkeiten. Vorhandene Grunddienstbarkeiten können den Wert eines Grundstückes stark beeinflussen. Deshalb sollte vor jedem Grundstückskauf das Grundbuch auf evtl. Grunddienstbarkeiten überprüft werden.


Begriffe, die Sie auch interessieren könnten:  Alle 70 anzeigenNur ausgewählte Links anzeigen

 
 

RSS-Feeds

Nutzen Sie den zinsvergleich RSS-Feed!

Unser RSS-Feed stellt Ihnen ständig die aktuellsten Meldungen unserer Website übersichtlich als Schlagzeilen zur Verfügung. Jetzt abonnieren »

Sicherheit

Ihre persönlichen Daten sind in sicheren Händen!

Die Sicherheit persönlicher Daten und der Umgang mit ihnen sind brandaktuelle Themen. Besonders finanzielle Einzelheiten müssen mit höchster Vertraulichkeit behandelt werden. Bei zinsvergleich.de hat Daten- und Informationssicherheit höchste Priorität. Versprochen! Hier erfahren Sie mehr »

Lexikon

Ihre Fragen schnell beantwortet!

Im Finanzbereich gibt es viele Fachbegriffe und Schlagwörter, die im Alltag selten verwendet werden: wir erklären die wichtigsten Begriffe verständlich und plausibel. Zum Lexikon »