LEXIKON
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Gesamtschuldner
Wenn mehrere Darlehensnehmer für ein Darlehen haften, bezeichnet man diese als Gesamtschuldner . Jeder einzelne Darlehensnehmer von dieser Gruppe ist unabhängig vom anderen zur vollen Zahlung verpflichtet. Die Bank darf die Leistung nur einmal von einem der Gesamtschuldner ihrer Wahl verlangen. Der ausgewählte Schuldner kann, nachdem er die Zahlung gegenüber der Bank geleistet hat, von den anderen Schuldnern den Ausgleich verlangen.
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