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Freistellungsverpflichtungserklärung

Die Bank sichert sich in der Regel beim Bau von Eigentumswohnung durch einen Bauträger durch eine Globalgrundschuld an allen Eigentumswohnungen ab. Kauft ein Käufer eine Eigentumswohnung in der Bauphase, so muss er häufig bereits vor der Fertigstellung eine Teilzahlung auf den Verkaufspreis leisten.   Die Makler- und Bauträgerverordnung ( MaBV ) verpflichtet den Bauträger Teilzahlungen in der Bauphase nur entgegenzunehmen, wenn durch eine entsprechende Freistellungsverpflichtungserklärung (der Bank vom Bauträger ) sichergestellt ist, dass die gekaufte Wohnung nach Zahlung des vollen Kaufpreises von der Globalbelastung durch die Bank des Bauträgers freigestellt wird. Dies dient zum Schutz des Käufers. Die Bank verpflichtet sich, für den Fall, dass das Bauhaben nicht fertig gestellt wird, der Auflassungsvormerkung und dem Grundpfandrecht des finanzierenden Instituts des Käufers den Vorrang einzuräumen oder alle geleisteten Zahlungen zurückzubehalten, die dem Anteilige Wert des bereits erstellten Gebäudes entsprechen.   Der Käufer bekommt sein zugesagtes Darlehen erst von der Bank (viele Banken handhaben das so) wenn die Globalgrundschuld auf dem Wohneigentum des Käufers gelöscht ist. Erst dann ist eine Zwischenfinanzierung nötig.


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