LEXIKON
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Erschließung
Mit dem Begriff Erschließung bezeichnet man die Gesamtheit der erforderlichen Maßnahmen um ein Grundstück baureif zu machen. Dazu gehören die Anbindung an das Gas-, Strom- und Telefonnetzes sowie der Anschluss an die Wasser- und Abwasserversorgung. Die Gemeinde ist in der Regel für die Bereitstellung der Infrastruktur verantwortlich. Jedoch muss sich der Grundstückseigentümer an den Kosten der Infrastruktur beteiligen.
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