LEXIKON
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Einliegerwohnung
Eine Einliegerwohnung ist eine abgeschlossene, kleinere Wohnung in einem Einfamilienhaus . Damit diese Wohnung als solche anerkannt wird müssen zur Darlehensbewilligung bestimmte Kriterien nachgewiesen werden. So sind für die Beurteilung zum Beispiel die Ausstattung und die Größe der Einliegerwohnung von Bedeutung. Ob eine Wohnung als Einliegerwohnung angesehen werden kann wird in § 11 II. WoBauG geregelt.
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